vor wenigen Tagen hat der Bundestag das GKV-Finanzierungsgesetz verabschiedet. Somit werden sich für Sie als Versicherungskunden 2011 einige Änderungen ergeben. Der allgemeine Beitragssatz der gesetzlichen Krankenkasse wird von 14,9 % auf 15,5 % Ihres Bruttogehalts angehoben. Zudem wird es keine Höchstgrenze mehr bei den Zusatzbeiträgen geben.
Andererseits wird der Wechsel in die private Krankenversicherung künftig leichter möglich sein. Um als Angestellter in die private Krankenversicherung wechseln zu können, mussten Sie bisher in drei aufeinanderfolgenden Jahren ein Jahresbruttogehalt von 49.950 Euro verdient haben. Für 2010 gibt es aber eine Sonderregelung: Wenn Ihr Bruttogehalt im Dezember mehr als 4.125 Euro beträgt, können Sie 2011 ohne Wartefrist wechseln, zum Beispiel:
Sie erhalten im Dezember eine Lohnerhöhung auf 4.200 Euro. Sie sind dann nicht mehr pflichtversichert und können ab dem 1. Januar 2011 ohne Wartefrist einer PKV beitreten.
Sie haben ab Dezember einen neuen Arbeitgeber und Ihr neues Gehalt ist über der Jahresverdienstgrenze von 49.500 Euro. In diesem Fall können Sie sofort bei Antritt der neuen Arbeitsstelle in die PKV wechseln.
Der Leistungsumfang der privaten Krankenversicherung ist groß: Vom günstigen Basisschutz bis zum umfassenden Rundumschutz mit zahlreichen Leistungen wie der Chefarztbehandlung und der Kostenübernahme bei Zahnersatz und Sehhilfen ist alles möglich.
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markusmller15 - 5. Dez, 09:55